Bau- und Architektenrecht

Der Emsländer liebt sein Eigenheim. Sowohl für Bauherrn als auch für Unternehmen der Baubranche stellen sich rechtliche Fragen und Herausforderungen, die es zu lösen gilt. 

Wir setzen mit unserer Kompetenz gerne an, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ und beraten gewerbliche sowie private Baubeteiligte schon im Rahmen des Vertragsschlusses. 

Gleichermaßen stehen wir sämtlichen Baubeteiligten während der Durchführung des Bauvorhabens wie auch nach dessen Abschluss mit jahrzehntelanger Erfahrung zur Seite, beispielsweise bei der Abwehr oder Durchsetzung von Mängelansprüchen, Durchsetzung von Werklohnforderungen etc.

Unsere Fachanwälte im Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere: 

  • Baubegleitende Beratung für Unternehmen und Bauherren

  • Abfassung der Verträge für Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure 

  • Sicherung von Bauforderungen 

  • Vertretung in der Auseinandersetzung um Mängelansprüche 

  • Vertretung in allen Fragen des Architektenhonorars/HOAI 

  • Prüfung und Klärung aller Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes 

  • Durchführung und Vertretung im Schlichtungsverfahren 

Unser Fokus liegt dabei auf einer zügigen, sorgfältigen und in der Sache situativ angemessenen Bearbeitung der Angelegenheit. Auch im Bereich des öffentlichen Baurechts sind wir in allen Bereichen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts für Sie tätig. Hierzu zählt insbesondere die Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Behörden, beispielsweise im Streit um die Erteilung von Baugenehmigungen etc.

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