Erbrecht

Das eigene Ende schiebt man nur zu gerne weit weg. Aber jeder von uns muss sich im Laufe seines Lebens mit Fragen des Erbrechts auseinandersetzen. 

Unsere Rechtsanwälte und Notare beraten und bearbeiten die Fragen des Erbrechts seit Jahrzehnten und können so aus einem großen Erfahrungsschatz schöpfen. 

Von der Testamentserrichtung über den Abschluss von Erbverträgen bis zur komplexen Übertragung von Unternehmen und Immobilien stehen die Wünsche unserer Mandanten im Vordergrund, gleich ob es um den Erhalt eines Familienbetriebes, die Vermeidung von Streit zwischen den Erben oder die Sicherung von Vermögen vor dem Zugriff der Steuer geht. In diesem Zusammenhang beraten wir auch darüber, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll oder sogar erforderlich ist, um den Willen des Erblassers über dessen Tod hinaus zu wahren. 

Die Kanzlei Kopp und Partner verfügt zudem über eine langjährige Erfahrung bei der Abwicklung von Miterbengemeinschaften, der Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie bei der Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung. 

Wir beraten zu Vermögenstransaktionen zu Lebzeiten, um ungewünschte erbrechtliche und steuerrechtliche Folgen und Konsequenzen zu vermeiden. Dies betrifft sowohl den Bereich der Unternehmensnachfolge wie auch die lebzeitige Übertragung von Immobilien zur Vermeidung von Erbschaftssteuern durch Ausnutzung der Freibeträge oder den Zugriff der Behörden im Pflegefall. 

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in erbrechtlichen Rechtsstreiten. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Miterben oder Pflichtteilsberechtigten vertreten unsere erfahrenen Rechtsanwälte Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.  

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