Strafrecht
Wenn Sie in die Situation kommen, einer Straftat beschuldigt zu werden, ist es unbedingt ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt aufzusuchen, welcher speziell auf das Strafrecht spezialisiert ist. Die Materie wird immer komplexer und das Anforderungsprofil an eine Verteidigung steigt. Auch besteht im Falle einer frühzeitigen Beauftragung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit, das Ermittlungsergebnis noch zu beeinflussen und gegebenenfalls eine Einstellung zu erreichen.
Nicht ratsam ist es, selbst bei den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache zu machen, bevor nicht über einen Verteidiger Akteneinsicht beantragt worden ist. Erst dann kann sich dezidiert mit dem erhobenen Vorwurf auseinandergesetzt werden.
Die Kanzlei Kopp und Partner berät in allen Bereichen des Strafrechts. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts als auch in folgenden Bereichen:
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Sexualstrafrecht
Medizinstrafrecht
Dabei gilt unser Augenmerk nicht nur der Verteidigung von Erwachsenen, sondern auch den besonderen Anforderungen bei der Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden (Jugendstrafrecht).
Gerne können Sie uns natürlich auch im Bereich des Opferschutzes und der sog. Nebenklagevertretung aufsuchen, sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein.
Antworten auf Ihre Fragen zu den Kosten einer Verteidigung geben wir Ihnen hier.
Informationen zur Pflichtverteidigung geben wir Ihnen hier.
Sollte Ihnen ein polizeiliches Anhörungsschreiben, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugehen, zögern Sie nicht:
Sie erreichen uns telefonisch unter 0591/977820 und per E-Mail unter sekretariat@rae-kopp.de.
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