Vergütung
Die Vergütung des Rechtsanwaltes kann grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührensätzen (RVG) oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung erfolgen.
Bei der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG erfolgt keine Abrechnung nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Vielmehr sieht das Gesetz Rahmengebühren für jeweilige Verfahrensabschnitte vor. Derartige Pauschalgebühren können bei umfangreichen und schwierigen Angelegenheiten zu einer unangemessenen Vergütung führen, welche nicht im Verhältnis zur aufgewandten Arbeitszeit steht.
In komplexen und umfangreichen Angelegenheiten wäre daher eine Vergütung im Rahmen einer Honorarvereinbarung vorzuziehen.
Im Falle eines Freispruches werden von der Staatskasse lediglich die gesetzlichen Gebühren erstattet, nicht aber eine mögliche Differenz zur Honorarvereinbarung.
In der Regel werden wir einen Vorschuss zur Sicherung unserer vorzunehmenden Arbeitstätigkeit anfordern.