Migrationsrecht 

Seit Jahren kommen immer mehr Menschen nach Deutschland, in der Hoffnung auf ein besseres und sichereres Leben. Im Zusammenhang mit der Migration stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen und Herausforderungen. Die Kanzlei Kopp und Partner vertritt Mandanten seit vielen Jahren umfangreich im Bereich des Ausländer- und Migrationsrechtes. 

Unsere Anwälte für Migrationsrecht sind insbesondere in den folgenden Bereichen für Sie tätig: 

  • Asylrecht 

  • Aufenthaltstitel 

  • Einbürgerung 

  • Visum und Familienzusammenführung 

Wir vertreten einreisende Ausländer, welche einen Asylantrag stellen möchten oder bereits gestellt haben, kompetent vor den jeweiligen Außenstellen der Bundesämter für Migration und Flüchtlinge und im Falle ablehnender Bescheide vor Gericht. 

Zudem regeln wir gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden die Erteilung von Aufenthaltstiteln und vertreten Sie im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. 

Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Mandanten gegenüber diversen Deutschen Botschaften im Ausland zum Zwecke der Erlangung von Visum zu Besuchszwecken (Besuchsvisum) oder Visum zur Familienzusammenführung. 

Die Kosten einer ausländerrechtlichen Vertretung richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

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